Factsheet: Barrierefreiheitserklärung für das TOSC5-Website-Widget

Factsheet: Barrierefreiheitserklärung für das TOSC5-Website-Widget

Hier lesen Sie alles zur Barrierefreiheitserklärung für Ihr feratel Widget in Unterkunftswebseiten.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil jeder Website öffentlicher Stellen und bestimmter privater Anbieter. Sie informiert Nutzer:innen darüber, wie zugänglich eine Website oder ein eingebundenes System (wie das Widget von feratel) für Menschen mit Behinderungen ist. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, welche Teile einer digitalen Anwendung barrierefrei sind, welche Einschränkungen bestehen und wie Nutzer:innen auf Probleme hinweisen können.

Solche Erklärungen orientieren sich an der EU-Richtlinie 2016/2102 und in Österreich am Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG). Sie müssen regelmäßig aktualisiert und gut auffindbar auf der Website eingebunden werden.

Was ist zu tun?

Wenn Sie das booking&more Such- und Buchungswidget von feratel auf Ihrer Website integriert haben, benötigen Sie eine Barrierefreiheitserklärung für das Widget auf Ihrer Website. Dies betrifft insbesondere die Einbauvariante per JavaScript, bei der die Integration direkt in der Webseite erfolgt. Wurde das Widget via Direkt-Link implementiert, scheint die Barrierefreiheitserklärung schon im Footer auf.

Wenn Sie als Beherbergungsbetrieb (der Dienstleistungen erbringt)

  • weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und

  • einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von weniger als € 2 Mio. aufweisen,

sind Sie von den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen (laut Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich bzw. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland).

✅ Sie dürfen trotzdem eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen – dies wird sogar empfohlen, z. B. um Diskriminierungsrisiken zu vermeiden oder Gästen mit besonderen Bedürfnissen bessere Orientierung zu geben.

Wichtig:

Wir stellen Ihnen einen fixfertigen Textbaustein zur Verfügung, den Sie in Ihre allgemeine Barrierefreiheitserklärung aufnehmen können. Dieser beschreibt die Barrierefreiheit des feratel Widgets.

Was Sie als Kunde tun müssen:

  • Fügen Sie den bereitgestellten Text in Ihre Barrierefreiheitserklärung ein.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Erklärung gut sichtbar z. B. im Footer Ihrer Website verlinkt ist.

  • Blau markierte Texte müssen durch Ihre Informationen ersetzt werden:

    • Ergänzen Sie die Kontaktmöglichkeit (z. B. Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer usw.), unter der Nutzer:innen Barrieren melden können.

    • Hinterlegen Sie die Anzahl an Tagen, bis wann sie sich beim Benutzer zurückmelden.

Die Barrierefreiheitserklärung deckt nicht nur das feratel Widget, sondern Ihre gesamte Website ab. Es kann also sein, dass Nutzer:innen auf Barrieren stoßen, die außerhalb des feratel Teils liegen – etwa in Ihrer Navigation, im Header, oder bei eigenen Textinhalten und Bildern.

Damit die Nutzer:innen schnell und direkt Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, wenn Barrieren auftreten, soll Ihre eigene E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Das ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung der Anfrage.

Wenn sich herausstellt, dass eine Barriere im Widget von feratel liegt, kann die Anfrage selbstverständlich an uns weitergeleitet werden:
vermietermodule@feratel.com

Schritte Erklärung zur Barrierefreiheit für Unterkunftswebseite_feratel-Widget_5zu4.png

Textbaustein für die Barrierefreiheitserklärung

Nachfolgend finden Sie den Text, den Sie bitte unverändert (bis auf die blauen Platzhalter) in Ihre eigene Barrierefreiheitserklärung integrieren: